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Rechtliche Grundlagen

Früher herrschte oftmals Unsicherheit, wie sich Auslandsaufenthalte in die Berufsausbildung integrieren lassen. Weder Ausbildungsbetriebe noch Auszubildende wollten wertvolle Zeit "verlieren". Die Reform des Berufsbildungsgesetzes vom 23. März 2005 hat hier Rechtssicherheit für alle Beteiligten geschaffen. Demnach können Auslandsaufenthalte während der Ausbildung bis zu einer Dauer von maximal 9 Monaten als integrierter Bestandteil der Ausbildung anerkannt werden (§ 2 Lernorte der Berufsbildung, Absatz 3).
Berufsbildungsreformgesetz vom 23. März 2005 (PDF, 320 KB)

Die Bund-Länder-Vereinbarung zur Teilnahme von Berufsschülern/Berufsschülerinnen an Austauschmaßnahmen mit dem Ausland vom 8. Juni 1999 regelt zudem die Freistellung vom Berufsschulunterricht
Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 8. Juni 1999 (PDF, 10 KB)

Im Hinblick auf bestimmte Sozialleistungen möchten wir Ihnen empfehlen, vorab im konkreten Fall zu klären ob und ggf. wie sich ein LEONARDO DA VINCI Mobilitätszuschuss auf Leistungen auswirken kann wie z. B.
- BAföG;
- Kindergeld;
- Arbeitslosengeld I oder II.

Informationen zu eine Reihe praktischer, rechtlicher und verwaltungstechnischer Fragen rund um das Leben und Arbeiten im europäischen Ausland bietet das Portal zur beruflichen Mobilität EURES.


Häufig gestellte Fragen zu den rechtlichen Grundlagen

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