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Häufig gestellte Fragen zur Durchführung

Nach Vertragsabschluss mit der Nationalen Agentur gibt es Änderungen in meinem Projekt. Was ist zu tun?Wie muss ich den Zuschuss abrechnen?Bis wann muss die Mobilitätsmaßnahme abgerechnet werden?

Nach Vertragsabschluss mit der Nationalen Agentur gibt es Änderungen in meinem Projekt. Was ist zu tun?

Änderungen im Projekt, die den Zeitraum, die Partner oder das Zielland betreffen, können vom Vertragnehmer vorgenommen werden, ohne dass die NA beim BIBB informiert werden muss.
Anders als früher bedürfen heute nur noch wenige Änderungen im Projekt der vorherigen schriftlichen Zustimmung der NA beim BIBB. In einem Änderungsvertrag müssen festgehalten werden:

  • Änderungen der inhaltlichen Ausgestaltung des Projekts
    (z. B. der fachlichen Inhalte, Berufsgruppe)
  • Änderungen der Bankverbindung
  • Mittel, die nicht mehr in Anspruch genommen werden,
    wenn die Reduzierung mehr als 10% der bewilligten Fördersumme und
    gleichzeitig mehr als 5.000 € beträgt. Bitte melden Sie diese Minderausgaben unverzüglich der NA beim BIBB.


Wie muss ich den Zuschuss abrechnen?

Sämtliche Zuschüsse (zu Aufenthalt, Vorbereitung und Durchführung des Projekts) werden als Pauschalen gezahlt, die nur durch einen Nachweis entsprechender Aktivitäten belegt werden müssen.
Die Höhe der beantragten Pauschale orientiert sich sowohl bei der Beantragung als auch bei der Abrechnung an einer realistischen Schätzung der Kosten.


Bis wann muss die Mobilitätsmaßnahme abgerechnet werden?

Sie haben nach Abschluss der Maßnahme, das heißt nach der letzten Rückreise 45 Tage Zeit, die Maßnahme abzurechnen. Die Abrechnung erfolgt elektronisch. Den erforderlichen Abschlussbericht erstellen Sie ebenfalls online.

Die Abrechnungs- und Berichtsunterlagen finden Sie nach Abschluss des Fördervertrages in der Datenbank MultiPass.