Die Projektidee
Zunächst einmal müssen Sie den Rahmen für Ihr Projekt festlegen:
- Soll es sich um ein Praktikum handeln oder soll ein gesamter Ausbildungsabschnitt im Ausland absolviert werden?
- Welche Dauer ist für den Auslandsaufenthalt vorgesehen?
Grundsätzlich können folgende Personen gefördert werden:
- Auszubildende und Berufsschüler/-innen, die sich in einer anerkannten Berufsausbildung befinden. Teilnehmer/innen an dualen Studiengängen sind nicht förderfähig, da es sich bei dualen Studiengängen um Tertiärbildung handelt.
(Mögliche Dauer des Auslandsaufenthalts: 3 - 39 Wochen) - Personen am Arbeitsmarkt, die eine Ausbildung (inklusive Hochschulbildung) abgeschlossen haben oder über vergleichbare Berufserfahrung verfügen.
(Mögliche Dauer des Auslandsaufenthalts: 3 - 26 Wochen) - Fachkräfte in der Berufsbildung, die sich im Ausland weiterbilden oder an einem fachlichen Austausch teilnehmen wollen.
(Mögliche Dauer des Auslandsaufenthalts: 1 - 6 Wochen)
Wir informieren Sie über die rechtlichen Grundlagen eines Auslandsaufenthalts im Rahmen der Erstausbildung.
Informationen zu Fördermöglichkeiten und -bedingungen finden Sie in unseren Publikationen, auf Veranstaltungen der NA beim BIBB oder im Internet.
Häufig gestellte Fragen zur Projektidee
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